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Die Ausbildung im Verein Grundsätzlich sind die Vereine im BWLV (Baden-Württembergischer Luftfahrtverband) berechtigt, die Ausbildung für Segelflug-, Motorsegler und UL-Piloten selbst durchzuführen. Hierzu hat die Fliegergruppe Kornwestheim 7 ausgebildete und ehrenamtlich tätige Fluglehrer. Für die Grundschulung stehen ein doppelsitziges Segelflugzeug von Typ ASK 13 und ein doppelsitziger Motorsegler vom Typ Super-Falke SF-25 E und eine Dynamic WT9 zur Verfügung. Die Ausbildungszeit bis zum Erhalt eines gültigen Luftfahrerscheines dauert in der Regel bei Segelflugausbildung (PPL C) zwischen 1 und 3 Jahren. Bei der Motorseglerausbildung (JAR-FCL) ca. 2 Jahre. Eine Motorflugausbildung (PPL A) ist im Verein nur über den Ausbildungsweg Motorsegeler und anschließendes Class-Rating SEP möglich. Hier besteht jedoch auch die Möglichkeit, eine gewerbliche Flugschule z.B. die Motorflugschule des BWLV selbst (Hahnweide bei Kirchheim/Teck) zu besuchen. Wer eine Ausbildung zum Segelflugzeugführer, Motorseglerführer oder UL-Piloten im Verein machen will, muss zunächst Mitglied im Verein werden und mindestens 14 Jahre (für Segelflug), bzw. 16 Jahre (für Motorsegler/UL) alt sein. Hierzu ist ein formloser, aber schriftlicher Antrag mit Lebenslauf an den Vorstand der Fliegergruppe zu richten. Die Entscheidung über die Aufnahme in den Verein wird von der Vorstandschaft getroffen. Grundsätzlich ist gewünscht, dass sich ein neues Mitglied einige Zeit am Vereinsleben beteiligt, bevor über die Aufnahme in den Verein abgestimmt wird. Die gibt allen Mitgliedern und dem Interessenten die Möglichkeit, sich ein Bild über die Person und das Vereinsleben zu machen. Der Aufnahmebeitrag in die Fliegergruppe beträgt € 770.- und ist für Jugendliche, Schüler und Studenten in 5 Raten mit je €154.- pro Jahr zu zahlen. Der Jahresbeitrag für Jugendliche beträgt € 120.- und für Erwachsene € 200.-
Polizeiliches Führungszeugnis Die Ausbildung beginnt dann mit einer Einweisung in die Gepflogenheiten auf dem Fluggelände und dem Flugbetrieb. Dann werden die ersten Schulstarts mit dem Fluglehrer im Doppelsitzer an der Seilwinde versucht. Je nach Begabung erfolgen nach ca. 50 bis 70 Starts die erste 3 Alleinflüge, welche dann vom Verein nach alter rauer Sitte mit dem versohlen des Allerwertesten belohnt werden (soll den Spürsinn für Thermik im Hintern stärken). Im Anschluss folgen dann viele Übungsstunden im einsitzigen Übungsflugzeug oder im Doppelsitzer mit dem Fluglehrer zur Vertiefung der erlernten Fähigkeiten (insgesamt sind bis zur Prüfung 40 Stunden, davon 15 Stunden alleine nachzuweisen). Im Rhythmus von 2 Jahren wird über die Winterzeit ein Theorieunterricht abgehalten. Immerhin 60 Stunden Theorie in 5 Fächern sind bis zur schriftlichen Prüfung vor dem Regierungspräsidium in Stuttgart nachzuweisen. Zur Ausbildung gehört noch der Erwerb eines Flugfunksprechzeugnisses. Auch hier bieten die ortsansässigen und benachbarten Flugsportvereine zusammen für ihre Flugschüler Kurse an. Diese finden ebenfalls in den Wintermonaten statt und enden mit einer schriftlichen und mündlichen Prüfung am Flughafen in Stuttgart. Neben der schriftlichen Prüfung
Luftfahrerscheinprüfung erfolgt noch eine praktische Prüfung
mit einem Prüfer des Regierungspräsidiums Stuttgart. Der Flug
zu einem benachbarten Flugplatz und zurück muss fehlerfrei geflogen
werden. |
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Der erste Alleinflug mit seinen Folgen
Jetzt müssen viele Flugstunden unter „Aufsicht“ geflogen werden. Der Flugschüler braucht sich jetzt bei seinem Fluglehrer nur noch einen Flugauftrag abholen um fliegen zu können. Der Fluglehrer fliegt ab jetzt nur noch für spezielle Einweisungen mit, z.B. für die Einweisung zu einem Navigationsflug. Dann geht es an die Theorie und das Büffeln. |
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